Die Kasse muss den Versicherten über das Ende der Familienversicherung informieren. Für Kinder, deren Familienversicherung z. B. wegen Erreichen einer Altersgrenze endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort (obligatorische Anschlussversicherung). Dies gilt nicht, wenn innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über das Ende der Familienversicherung und die Austrittsmöglichkeit der Austritt erklärt wird. Die freiwillige Weiterversicherung ist an keine Vorversicherungszeit gebunden.

Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erfolgt die obligatorische Anschlussversicherung.

Werden bislang familienversicherte Kinder z. B. als Auszubildende krankenversicherungspflichtig, so ist eine o. g. freiwillige Versicherung nicht erforderlich und wegen der vorrangigen Pflichtversicherung nicht möglich.

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