Rz. 20

Benz, Pflegegeld und Pflege in der gesetzlichen Unfallversicherung, NZS 2004 S. 125.

ders., Die Pflege nach § 44 SGB VII, BG 2001 S. 89.

Dahm, Zur Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung und im Sozialen Entschädigungsrecht, GuP 2011 S. 96.

 

Rz. 21

Bei der Ermessensentscheidung über die Höhe des Pflegegeldes nach § 44 hat der Unfallversicherungsträger in den dabei zu berücksichtigenden Pflegebedarf auch den Aufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen einzustellen: BSG, B 2 U 28/00 R.

Auch ein schon nach dem SGB XI Pflegebedürftiger kann nach Eintritt eines Versicherungsfalls, der zur Verschlimmerung seiner Pflegebedürftigkeit führt, Anspruch auf Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben: BSG B 2 U 41/05 R.

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