Rz. 9

Trotz des Verweises auf diese Norm findet sich im SGB VII mit § 43 eine speziellere Regelung zu den Reisekosten, die im Übrigen, wie auch § 64 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX, auf § 73 SGB IX Bezug nimmt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge