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Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 719 RVO a. F. Weggefallen ist der nach altem Recht vorgeschriebene Sicherheitsausschuss, der in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) als "Arbeitsschutzausschuss" seine Entsprechung gefunden hat. Ebenfalls weggefallen ist die nach altem Recht obligatorische monatliche Besprechung zwischen Unternehmer und Sicherheitsbeauftragten.

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