Rz. 6

Abs. 2 regelt Beitragsabfindungen oder Sicherheitsleistungen bei einem Unternehmerwechsel.

Die Beitragsabfindung dient nicht nur der Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens. Den Beitragseinzug beim alten Unternehmer nicht erst im Folgejahr, sondern mittels Abfindung im laufenden Jahr, schützt zudem vor möglichen Beitragsausfällen aufgrund einer negativ veränderten Finanzlage beim nachfolgenden Unternehmer.

 

Rz. 7

Auch die Sicherheitsleistung dient dem Schutz vor Beitragsausfällen. Eine Sicherheitsleistung kann festgesetzt werden, wenn der Unternehmer keine Beitragsabfindung gezahlt hat. Die Höhe der zu erbringenden Sicherheitsleistung bemisst sich nach der zu erwartenden Beitragszahlung des Unternehmers.

 

Rz. 8

Die Einzelheiten der Berechnung von Beitragsabfindungen und Sicherheitsleistungen ergeben sich aus der Satzung der Unfallversicherungsträger.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge