Rz. 13

 
Zuwendung Beitragspflicht
Abfindung als Entschädigung wegen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses nein
Abschlagszahlungen auf Lohn und Gehalt ja
Abschlussprämien ja
Anlernzuschüsse ja
Anwesenheitsprämie ja
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ja
Arbeitnehmererfindung ja
Arbeitnehmersparzulage nein
Arbeitskleidung nein
Ausbildungsvergütungen ja
Auslagenersatz nein
Belegschaftsrabatte (z. B. Jahreswagen, Preisnachlass) ja, soweit steuerpflichtig
Dienstwohnung ja
Erschwerniszulage ja
Essenszuschüsse nein, bei Pauschalversteuerung
Fahrtkostenersatz nein, bei Pauschalversteuerung
Fortbildungsbeihilfen nein
Freie Unterkunft und Verpflegung ja
Gratifikationen ja
Heiratsbeihilfen ja, soweit steuerpflichtig
Jubiläumszuwendungen ja, soweit steuerpflichtig
Kinderzulage ja
Kontoführungsgebühren ja
Kraftfahrzeugüberlassung ja
Leistungszulage ja
Lohnfortzahlung für Feiertage, Urlaubstage, bei Krankheit und Wehrübungen ja
Mehrarbeitslohn und -zuschläge ja
Montagezulagen ja
Mutterschaftsgeldzuschuss nein
Provisionen ja
Schicht- und Schmutzzulagen ja
Tantiemen aus Arbeitsverhältnis ja
Trinkgelder, soweit darauf kein Rechtsanspruch besteht nein
Überstundenvergütung ja
Urlaubsabgeltung ja
Urlaubsgeld ja
Vermögenswirksame Leistungen ja
Weihnachtsgeld ja
Werkswohnung ja
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ja

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