Rz. 49
Gemeint sind allein die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urteil v. 2.2.1999, B 2 U 4/98 R). Die Vorschrift stellt lediglich klar, was bereits daraus folgt, dass diese Renten nicht allein Lohnersatzfunktion haben (vgl. im Einzelnen Rz. 39 und 40).
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