Rz. 1

Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit dem 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) neu in das SGB X eingefügt worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht.

§ 67e wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem unter anderem die Vorschriften des SGB X an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. EG L 281 v. 23.11.1995 S. 31), nicht geändert.

Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) änderte zum 1.1.2004 das Wort "Bundesanstalt" in "Bundesagentur".

Zum 1.8.2004 wurde durch Art. 8 Nr. 1 des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) in Satz 1 die Angabe "§ 304 des Dritten Buches" durch "§ 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes" ersetzt.

Mit Wirkung zum 1.1.2008 wurde durch Art. 7 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) die Angabe "§ 107" in Satz 1 durch den Verweis auf § 18h Abs. 7 ersetzt. Dieser Verweis auf § 18h Abs. 7 wurde bereits zum 1.1.2009 durch Art. 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2933) ersatzlos gestrichen.

Zum 25.5.2018 wurde § 67e durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG -Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ABl. L 119/1 nur redaktionell angepasst.

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