Rz. 57

Eine "Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden", wird gemäß Art. 4 Nr. 12 DSGVO als Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bezeichnet.

 

Rz. 58

Die Definition der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist insbesondere im Zusammenhang mit den Melde- und Benachrichtigungspflichten der Art. 33 und 34 DSGVO bei derartigen Verletzungen von Bedeutung.

 
Hinweis

Die Komm. zu § 83a SGB X enthält auch Ausführungen zu Art. 33 und Art. 34 DSGVO.

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