Rz. 1

§ 106 ist am 1.7.1983 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) ab 1.1.1997 aufgehoben.

Im Zusammenhang mit der Neufassung SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekannt gemacht. Die Bestimmung gilt i. d. F. des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983).

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