Rz. 1
§ 104 i. d. F. des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) ist am 1.7.1983 in Kraft getreten. Der durch Art. 10 Nr. 1 HBeglG 1984 v. 22.12.1983 (BGBl. I S. 1532) eingefügte Abs. 2 (die bisherigen Abs. 2 und 3 wurden Abs. 3 und 4) trat ebenfalls am 1.7.1983 in Kraft.
Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist die Vorschrift neu bekannt gemacht worden.
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