Rz. 22
Folgen die Renten nicht nahtlos aufeinander, z. B. weil die Rente infolge Überschreitens der höchsten Hinzuverdienstgrenze (vgl. § 34 Abs. 3 Nr. 2) weggefallen ist, kommt § 76d nicht zur Anwendung. Stattdessen sind die Entgeltpunkte beim neuen Rentenfall nach §§ 70 Abs. 1, 256a zu ermitteln (vgl. auch GRA der DRV zu § 76d SGB VI, Stand: 7.6.2022, Anm. 4).
Zum Besitzschutz für Zuschlagsentgeltpunkte vgl. § 88 Abs. 3.
Rz. 23
a) | Altersteilrente vom | 1.8.2018 bis 31.7.2019 |
Wegfall der Rente infolge höherer Arbeitsverdienste | ||
Pflichtbeiträge vom | 1.1.2019 bis 31.10.2019 | |
Altersvollrente steht zu ab | 1.11.2019 | |
Bei der Vollrente sind keine zusätzlichen Entgeltpunkte zu berücksichtigen. Die Pflichtbeiträge während des Teilrentenbezuges und danach werden mit den sich aus § 70 Abs. 1 ergebenden Entgeltpunkten angerechnet. | ||
b) | Altersteilrente vom | 1.8.2018 bis 31.7.2019 |
Pflichtbeiträge vom | 1.1.2019 bis 31.7.2019 | |
Altersvollrente steht zu ab | 1.8.2019 | |
Bei der Vollrente sind zusätzliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen. | ||
c) | Altersteilrente vom | 1.8.2018 bis 31.7.2019 |
Pflichtbeiträge | vom 1.1.2019 bis 31.7.2019 | |
Altersvollrente | vom 1.8.2019 bis 31.1.2020 | |
Die bei der Vollrente berücksichtigten zusätzlichen Entgeltpunkte fallen bei der Berechnung der weiteren Teilrente weg. Die Pflichtbeiträge während der ersten Teilrente werden mit den sich aus § 70 Abs. 1 ergebenden Entgeltpunkten angerechnet. | ||
d) | Altersteilrente vom | 1.8.2018 bis 31.7.2019 |
Pflichtbeiträge | vom 1.1.2019 bis 31.7.2019 | |
Altersvollrente | vom 1.8.2019 bis 31.1.2020 | |
erneute Teilrente | vom 1.2.2020 bis 30.4.2020 | |
Pflichtbeiträge | vom 1.2.2020 bis 30.4.2020 | |
erneute Vollrente | ab 1.5.2020 |
Die bei der ersten Vollrente berücksichtigten zusätzlichen Entgeltpunkte fallen – wie im Beispiel c) – bei der Berechnung der weiteren Teilrente weg. Sie sind bei der weiteren Vollrente erneut anzurechnen. Zusätzlich kommen für die Pflichtbeiträge vom 1.2. bis 30.4.2020 weitere Zuschläge an Entgeltpunkten in Frage.
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