Rz. 50

Abs. 7 Satz 3 bis 5 nennt die Datenquellen, die für die Bestimmung der Werte zu den beitragspflichtigen Bruttolöhnen und -gehältern und für die Ermittlung des Rentnerquotienten heranzuziehen sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge