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Die Bundesländer haben zum Teil Runderlasse zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erlassen; so z. B. Niedersachsen. Auch finden sich teilweise Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, so z. B. für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat 2015 ein Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten erlassen. Literaturnachweise finden sich insoweit im Literaturverzeichnis.

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