Rz. 32

Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt ausschließlich auf Antrag; für die Antragstellung gilt § 16 SGB I (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 6 SGB VI, Stand 8.5.2023, Anm. 2.2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge