Rz. 6
Zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zählen ohne zeitliche Beschränkung alle Gebiete, die nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten zur Bundesrepublik Deutschland gehören.
(1) Geburt am 2.11.1932 in München
(2) Geburt am 1.2.1946 in Saarbrücken
(3) Geburt am 8.9.1951 in Leipzig
Es können somit auch Geburten berücksichtigt werden
- im Saarland/Saargebiet während der Verwaltung dieses Gebietes durch den Völkerbund und von 1945 bis zum 31.12.1956,
- in der ehemaligen DDR und Berlin (Ost) bis zum 2.10.1990,
- in den in der Zeit vom 23.3.1949 bis zum 31.7.1963 durch die Niederlande verwalteten Gebieten Deutschlands (Elten, Großverhagen, Havert, Hoengen, Hillesberg, Isenbruch, Millen, Mindergangelt, Schalteruch, Stein, Süsterseel, Tüddern, Wehr) und
- in den in der Zeit vom 1.4.1949 bis zum 27.8.1958 durch Belgien verwalteten Gebieten Deutschlands (Aachen- Bildchen, Hemmeres, Leykoul, Losheim, Losheim Graben).
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