Rz. 6

Zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zählen ohne zeitliche Beschränkung alle Gebiete, die nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten zur Bundesrepublik Deutschland gehören.

 
Praxis-Beispiel

(1) Geburt am 2.11.1932 in München

(2) Geburt am 1.2.1946 in Saarbrücken

(3) Geburt am 8.9.1951 in Leipzig

Es können somit auch Geburten berücksichtigt werden

  • im Saarland/Saargebiet während der Verwaltung dieses Gebietes durch den Völkerbund und von 1945 bis zum 31.12.1956,
  • in der ehemaligen DDR und Berlin (Ost) bis zum 2.10.1990,
  • in den in der Zeit vom 23.3.1949 bis zum 31.7.1963 durch die Niederlande verwalteten Gebieten Deutschlands (Elten, Großverhagen, Havert, Hoengen, Hillesberg, Isenbruch, Millen, Mindergangelt, Schalteruch, Stein, Süsterseel, Tüddern, Wehr) und
  • in den in der Zeit vom 1.4.1949 bis zum 27.8.1958 durch Belgien verwalteten Gebieten Deutschlands (Aachen- Bildchen, Hemmeres, Leykoul, Losheim, Losheim Graben).

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