Rz. 31

Abs. 3 sieht eine Ausnahmeregelung zu Abs. 1 und 2 vor und ordnet die gesetzliche Fiktion an, dass bei Anwendung der Abs. 1 und 2 Pflichtbeiträge für Zeiten, in denen eine Rente aus eigener Versicherung bezogen worden ist, nicht als vollwertige Pflichtbeiträge gelten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge