Rz. 7

Sowohl die "Inflationsanpassung" 2000 als auch die "Nullrunde" 2004 sind nach den Feststellungen des BVerfG verfassungsgemäß (Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07). Es bestehen insgesamt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7.; auch nicht bei der schrittweisen Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils (BSG, Urteil v. 27.3.2007, B 13 R 37/06 R; zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.12.2021, L 9 R 1792/17; vgl. zu den weiteren verfassungsrechtlichen Fragen die Komm. zu § 65).

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