0 Rechtsentwicklung
Rz. 1
Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt worden.
1 Allgemeines
Rz. 2
Mit Wirkung zum 1.1.2005 ist die Arbeitslosenhilfe ohne Übergangsregelung durch das Arbeitslosengeld II abgelöst worden. Dabei handelt es sich um eine Grundsicherungsleistung, die Elemente der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe enthält. § 234 ist eine Vertrauensschutzregelung.
2 Rechtspraxis
Rz. 3
Die Vorschrift ist ohne Bedeutung, da sie durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. Sie sollte deshalb aufgehoben werden.
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