Rz. 4

Mit dem RVOrgG werden im Rahmen der Neuregelung der Finanzverfassung die Finanzstruktur und die Finanzströme in der gesetzlichen Rentenversicherung vereinfacht und neu geordnet. Die finanzielle Eigenständigkeit der Träger bleibt jedoch auch weiterhin gewahrt.

 

Rz. 5

In diesem System hat § 214a eine doppelte Funktion. Einerseits hat die arbeitstägliche Liquiditätserfassung eine Frühwarnfunktion für die termingerechten Zahlungen im Risikostrukturausgleich und zu den Rentenzahlterminen. Andererseits ermöglicht die Fortschreibung der Liquidität ein Tätigwerden durch das Vorziehen der Bundeszuschüsse oder der Gewährung einer Liquiditätshilfe im Rahmen der Bundesgarantie (§ 214).

 

Rz. 6

Durch die Zurückführung der Nachhaltigkeitsrücklage war der finanzielle Spielraum der Rentenversicherung bereits in den vergangenen Jahren erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund wurde die Liquidität ab 2005 arbeitstäglich in einer sog. Liquiditätsdatenbank erfasst, die bereits den Anforderungen des § 214a entsprach. Die in Abs. 1 vorgesehene arbeitstägliche Erfassung der Liquidität, die nun seit dem 1.1.2006 Gesetz ist, konnte bereits mit dem vorhandenen Instrumentarium erledigt werden. Das Erweiterte Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund hat dieses seit 2005 bestehende Verfahren sanktioniert.

 

Rz. 7

Die Pflicht zur arbeitstäglichen Erfassung der Liquiditätslage durch die Deutsche Rentenversicherung Bund endet nicht, wenn die Liquidität für die bevorstehenden Zahlungstermine sichergestellt ist, sondern erstreckt sich auf alle Arbeitstage des Monats. Nur mit einer durchgängigen Erfassung der liquiden Mittel sind Schwankungen, Liquiditätsspitzen und Ähnliches erkennbar.

 

Rz. 8

Verfahrensmäßig sammelt die Deutsche Rentenversicherung Bund die Daten zur Liquidität in der bei ihr eingerichteten Datenbank. Beschickt wird diese Datenbank durch alle Träger der allgemeinen Rentenversicherung. Sind Änderungen dieses derzeitigen Verfahrens erforderlich, bestimmt dies das Erweiterte Direktorium bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

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