Rz. 1
§ 175 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze (KSVG) v. 13.6.2001 (BGBl. I S. 1027) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 1.7.2001 an die zwischenzeitlichen Rechtsänderungen angepasst worden.
Durch Art. 34 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG) v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652), dieses geändert durch Art. 14 des Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 in Abs. 1 der Begriff "Versorgungskrankengeld" ersetzt durch "Krankengeld der Sozialen Entschädigung".
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