Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Pflegeversicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1995 ergänzt worden. Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001. Eine weitere redaktionelle Bereinigung erfolgte in Abs. 2 durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit Wirkung zum 1.1.2008.

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