Rz. 4

Die Ermächtigung ist zwischenzeitlich durch die SVHV v. 21.12.1977 (BGBl. I S. 3147) und die SVRV v. 15.7.1999 (BGBl. I S. 1627), ergänzt durch die SRVwV, ebenfalls v. 15.7.1999 (BAnz. Nr. 145a v. 6.8.1999), genutzt worden (vgl. § 67).

Die Verordnungsermächtigung gilt auch für Verbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der Sozialversicherung.

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