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Auch die Einzugsstellen werden überprüft, ob sie die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen. Damit soll auch erreicht werden, dass die Einzugsstellen gegenüber den Arbeitgebern einheitlich verfahren. Die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten durch die Prüfung sämtlicher Einzugsstellen einen entsprechenden Überblick und können damit Korrekturen und Veränderungen anregen.

Es gehört auch zu den zu überprüfenden Aufgaben der Einzugsstellen, den Eingang der von den Trägern der Rentenversicherung anlässlich der Betriebsprüfungen nachgeforderten Beiträge zu überwachen, erforderlichenfalls anzumahnen, Säumniszuschläge zu erheben und notfalls die ausstehenden Beiträge und Säumniszuschläge zu vollstrecken.

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