Rz. 98

Hiernach berichtet die Bundesregierung unter Beteiligung des Normenkontrollrates zum 31.12.2023 über die Wirksamkeit und Reichweite der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig sind und einen anderen Unternehmer mit der Beförderung von Paketen beauftragen, insbesondere über die Haftungsfreistellung nach Abs. 3b und Abs. 3f Satz 1. Der Bericht ist unter BT-Drs. 20/9834 mit Datum 14.12.2023 veröffentlicht. Er kommt zum Ergebnis, dass sich die Einführung der Generalunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche als Instrument zur Förderung der Beitragsehrlichkeit und zur Sicherstellung des Zahlungsflusses in der Sozialversicherung im Hinblick auf die Zahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen und Beiträgen zur Unfallversicherung bewährt hat. Eine positive Wirkung ist dabei insbesondere der Präqualifikation beizumessen, die vielfach von Generalunternehmern gefordert wird und für deren Erteilung eine Reihe von unabdingbaren Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Vor allem die starke generalpräventive Wirkung vor dem Hintergrund einer drohenden Zahlungspflicht des Generalunternehmers für die Beitragsschulden seines Nachunternehmers, die von vielen Stellungnahmen thematisiert wird, hat nachhaltig zu Veränderungen in der Branche im Hinblick auf die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen geführt (BT-Drs. 20/9834 S. 17).

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