Rz. 54

Die Übermittlung von Daten der knappschaftlich Versicherten und von Seeleuten erfolgt ebenfalls ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen (hierzu § 95 SGB IV). Voraussetzung für die Erstattung der Meldungen im automatisierten Verfahren ist auch hier, dass die Beitragsberechnungen, Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge maschinell erstellt und übermittelt werden. Die den Meldungen zugrunde liegenden Tatbestände müssen maschinell erkannt werden. Standards für die elektronische Übermittlung an die oder innerhalb der Sozialversicherung werden in den „Gemeinsamen Grundsätzen Technik“ der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nach § 95 SGB IV geregelt (dazu Rz. 35). Die Zulassung eines Entgeltabrechnungsprogramms zur Erstattung von Meldungen und Beitragsnachweisen im automatisierten Verfahren nach § 95 SGB IV ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese definiert wiederum § 22 der "Gemeinsamen Grundsätzen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nach § 22 DEÜV" (dazu Rz. 36). Allerdings gelten für Meldungen der Versicherten der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie für Meldungen der in § 129 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI genannten Seeleute besondere Datensätze, denn die Meldungen enthalten zusätzliche Angaben für die knappschaftliche Rentenversicherung oder über Berufsgruppe, Fahrzeuggruppe, Patent sowie zur Beschäftigung auf im Internationalen Seeschifffahrtsregister eingetragenen Schiffen. Das Nähere regeln die Gemeinsamen Grundsätze nach § 28b Abs. 1 SGB IV (vgl. Rz. 34) und § 22 DEÜV (§ 31 Abs. 1 Satz 3 DEÜV).

 

Rz. 55

Für in der Seeschifffahrt und Seefischerei beschäftigte Seeleute gilt das besondere Seemännische Meldeverfahren. Dieses weicht in Teilbereichen vom allgemeinen Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab (zu den Einzelheiten vgl. https://www.kbs.de/SharedDocs/Downloads/DE/VersicherungsrechtBeitraegeMeldungen/See/BesonderheitendesSeemaennischenMeldeverfahrens.pdf).

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