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Dem Versicherungsträger ist – mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung – in den meisten Fällen der Leistungsbedarf des einzelnen Versicherten nicht bekannt, so dass darum auch keine Leistungen erbracht werden können. Die Versicherten haben daher im Allgemeinen die benötigten Leistungen selbst unmittelbar beim zuständigen Versicherungsträger zu beantragen.

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