SGB IV § 115a Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht
Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) mit Wirkung zum 1.1.2008 aufgehoben, da sie durch Zeitablauf überholt ist.
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