Geringfügig entlohnt Beschäftigte sind rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.[1]
Bislang konnte dieser Befreiungsantrag ausschließlich in Schriftform dem Arbeitgeber übergeben werden. Durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, dass der Beschäftigte vom 1.1.2023 an den Antrag seinem Arbeitgeber auch elektronisch übermitteln kann.[2]
Der Befreiungsantrag ist vom Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen