Alle Studierenden sowie Fachschüler, die am 1.12.2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung sind, sollen ebenfalls eine Einmalzahlung erhalten, allerdings nur i. H. v. 200 EUR, dafür aber ohne Steuerpflicht. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zum Stichtag. Das entsprechende Gesetz soll zum 1.1.2023 in Kraft treten.

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