Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind krankenversicherungsfrei. Ab welchem Zeitpunkt die Krankenversicherungsfreiheit eintritt, ist je nach Sachverhalt unterschiedlich geregelt. Hier wird dargestellt, zu welchen Zeitpunkten eine Prüfung der Krankenversicherungspflicht angezeigt ist und welche Wirkungen sich in den unterschiedlichen Fallkonstellationen ergeben.
Sozialversicherung: Regelungen über die Krankenversicherungsfreiheit enthält § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 6 und 7 SGB V. Den Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Krankenversicherungspflicht bestimmt § 6 Abs. 4 SGB V.
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