Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes e. V. (z. B. Berufsbildungswerke) sind grundsätzlich umlagepflichtige Arbeitgeber. Eine Ausnahme hiervon bildet das Bayerische Rote Kreuz, welches als einziger Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und der Aufsicht des bayerischen Staatsministeriums des Inneren unterliegt.[1]

[1] Art. 25 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes.

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