Begriff

Für Indien gilt das deutsch-indische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Indien wurde das deutsch-indische Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen. Dieses ist seit 1.10.2009 in Kraft. Im deutschen Recht sind insbesondere die Vorschriften des SGB IV und das SGB V zu beachten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge