Früher lag das Bedürfnis von Unternehmen vorwiegend in der Vermeidung von Unfällen sowie der Aufrechterhaltung und Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Dementsprechend definierte die EU im Jahr 1989 in der Richtlinie 89/391/EWG Grundsätze zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Diese Rahmenrichtlinie ist wiederum Grundlage für die nationalen Gesetze zum Arbeitsschutz. Doch obwohl § 3 ArbSchG nicht nur die Verpflichtung für die Sicherheit, sondern auch für die Gesundheit der Beschäftigten beinhaltet, bot der Arbeitsschutz bislang keine Lösungen für das immer stärker werdende Bedürfnis nach Gesundheit im Betrieb.

Vor allem die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie Überalterung, Zunahme chronischer Krankheitsverläufe und insbesondere der psychischen Erkrankungen, drängen die Unternehmen zum Handeln. So nahm auch der präventive Ansatz immer mehr Einfluss auf die Unternehmen und die Entwicklung von betrieblicher Gesundheitsförderung bis hin zu einem betrieblichen Gesundheitsmanagement ihren Lauf. Schließlich stellen Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit, aber auch die Schaffung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Rahmenbedingungen in den Betrieben heutzutage eine ideale Ergänzung zum gesetzlich verpflichtenden Arbeitsschutz dar. Dabei sollen Sicherheit und Gesundheit ganzheitlich betrachtet werden, da sich letztlich auch die Zielsetzungen von BGF, BGM und Arbeitsschutz kaum voneinander unterscheiden. Während BGF und BGM aktiv die Gesundheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz fördern, orientiert sich der Arbeitsschutz an den Gesundheitsrisiken und versucht, die Gesundheit der Mitarbeiter durch Schutz vor Gefährdungen zu erhalten. Beide Systeme sind Managementaufgaben und haben schließlich eine gemeinsame Kennzahl: Fehlzeiten aufgrund arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen.

Doch warum sollte ein Unternehmen in die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden seiner Beschäftigten investieren?

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