Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen Formularverträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, d. h. der Vertrag darf den Handelsvertreter insbesondere durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsklauseln nicht unangemessen benachteiligen. Dies gilt auch dann, wenn er nur ein einziges Mal oder zum ersten Mal eingesetzt wird. Hierauf ist bei der Änderung dieses Musters zu achten. Je stärker die Vertragsklauseln zu Lasten des Handelsvertreters abgeändert werden, desto höher ist die Gefahr, dass einzelne Klauseln im Streitfall durch ein Gericht für unwirksam, d. h. nichtig befunden werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. Im Übrigen unterliegen auch Individualabreden nach § 305b BGB nicht der Inhaltskontrolle durch die Gerichte. Sofern einzelne Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien individuell ausgehandelt wurden, sollte dies optisch deutlich gemacht und dokumentiert werden.

Wichtig für den Handelsvertreter

Zusätzlich können dem Handelsvertreter über die Vermittlung von Geschäften hinaus weitere Rechte eingeräumt werden, wie z. B. das Recht zum Vertragsabschluss durch Erteilung rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht oder das Recht zur Einziehung von Forderungen für den Unternehmer (Inkasso). Wird ihm Vertretungsmacht eingeräumt, so ist er Handlungsbevollmächtigter i. S. d. § 54 HGB. Im Fall der Berechtigung zur Forderungseinziehung hat der Handelsvertreter einen Anspruch auf Inkassoprovision i. S. d. § 87 Abs. 4 HGB, der jedoch ausgeschlossen werden kann.

Wichtig für den Geschäftsherrn

Um Streit darüber zu vermeiden, ob ein bestimmtes Geschäft provisionspflichtig ist oder nicht, ist eine möglichst präzise Beschreibung des Bearbeitungsgebiets des Handelsvertreters wichtig. Außerdem empfiehlt sich eine genaue Beschreibung zur Abgrenzung von Konkurrenzprodukten.

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