Der Arbeitgeber haftet nicht in folgenden Fällen[1]:
- Nachforderung gemäß § 39 Abs. 5 EStG,
- Nachforderung gemäß § 39a Abs. 5 EStG,
- vom Arbeitgeber angezeigte Fälle des § 38 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG und des § 41c Abs. 4 EStG.[2]
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