Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Griechenland beschäftigt ist, beim griechischen Arbeitsministerium (www.sepe.gr) vor Beginn der Tätigkeit gemeldet werden. Hierbei müssen unter anderem Angaben
- zum deutschen Unternehmen,
- zur Tätigkeit in Griechenland,
- zur Entsendung in Griechenland (Dauer, Ort der Tätigkeit, Entlohnung) und
- zu einer Kontaktperson in Griechenland
gemacht werden.
Weiterhin müssen Unterlagen für jeden Arbeitnehmer in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt werden. Diese Unterlagen müssen
- Angaben zum entsandten Arbeitnehmer,
- Beginn des Arbeitsvertrages,
- Angaben zur Arbeitszeit und
- Angaben zum Arbeitsentgelt
enthalten.
Kontaktperson
Es muss sichergestellt werden, dass die Unterlagen am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Kontaktperson ist als Vertreter des Unternehmens in Griechenland anzusehen. Sie ist verpflichtet, folgende Unterlagen bei einer Kontrolle vorzuzeigen:
- Personalliste
- Arbeitszeitplan
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen
- Angaben über An- und Abwesenheiten der Arbeitnehmer
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