Geldrenten, Kapitalentschädigungen sowie Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts bzw. an Opfer politischer Verfolgung oder rechtswidriger Strafverfolgung im Beitrittsgebiet gewährt werden, zählen nicht zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.

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