6.1 Allgemeines

Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich im Rahmen des eXTra-Standards. Auf die Verfahren zur Datenübertragung sind die im Bundesanzeiger erstmals am 27.10.2010 veröffentlichten Regeln (BAnz S. 3562) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Siehe auch § 17 Abs. 1a DEÜV.

6.2 Datenanforderung und Liefertermin

[1] Nimmt der Arbeitgeber am Verfahren euBP teil, werden die Arbeitgeberdaten i. R. der Prüfankündigung (§ 7 Abs. 1 BVV) angefordert. Diese enthält die Angabe des Termins, zu dem die Datenlieferung für einen reibungslosen Prüfablauf spätestens erfolgen muss.

[2] Nach Ablauf des vorgegebenen Liefertermins werden eingehende Daten abgewiesen.

[3] Erfolgt eine Datenlieferung durch den Arbeitgeber ohne einen vorliegenden euBP-Prüftermin, werden die Daten ebenfalls abgewiesen.

[4] Sofern zu einem späteren Zeitpunkt eine Datenübermittlung erfolgen soll, ist ein neuer Liefertermin mit dem zuständigen Prüfer abzustimmen.

6.3 Dateiaufbau für die Übertragung an die DSRV

Jede Datei beginnt mit einem Vorlaufsatz und endet mit einem Nachlaufsatz. Nach dem Vorlaufsatz ist der Datensatz Kommunikation zu liefern. Zwischen dem Datensatz Kommunikation und dem Nachlaufsatz liegen die verfahrensspezifischen Datensätze, welche sich in die Bereiche Entgeltbuchhaltung und Finanzbuchhaltung aufgliedern. Diese beiden Bereiche sind in getrennten Dateien zu liefern.

6.3.1 Entgeltbuchhaltung

[1] In einer Datei der Entgeltbuchhaltung darf die Anzahl von 500 Arbeitnehmern nicht überschritten werden. Es können beliebig viele Einzeldateien erzeugt werden, um die geforderten Daten zu übermitteln. Für jeden Arbeitnehmer ist ein Datensatzpaar bestehend aus Datensatz Stammdaten Arbeitnehmer (DSAN) und Datensatz Lohn Arbeitnehmer (DSLA), sofern vorhanden, zu bilden. Das bedeutet, dass diese beiden Datensätze mit identischen Werten für die Angaben Mandant, Aktenzeichen Verursacher und Versicherungsnummer direkt hintereinander geliefert werden müssen. Die erste Datei einer Sendung für einen Betrieb beinhaltet folgende verfahrensspezifische Datensätze in angegebener Reihenfolge:

  • 1 bis n Datensätze Stammdaten Arbeitgeber (DSAG)
  • 0 bis n Datensätze gewählter Erstattungssatz Krankenkasse (DSEK)
  • 0 bis n Datensätze Beitragsnachweis (DSBN)
  • 1 bis 500 Datensätze Stammdaten Arbeitnehmer (DSAN)
  • 0 bis 500 Datensätze Lohn Arbeitnehmer (DSLA).

[2] Bei einer Dateisplittung enthält jede weitere Datei nur die Datensätze DSAN und DSLA, sofern vorhanden. Zusätzlich ist eine Splittung nach Zeiträumen möglich, wobei sichergestellt sein muss, dass es dabei zu keinen Zeitraumüberschreitungen kommt.

6.3.2 Finanzbuchhaltung

[1] Im Bereich der Finanzbuchhaltung ist der Datensatz Kontenbuchungen (DSKB) je bebuchtem Konto und Wirtschaftsjahr zu liefern.

[2] Es erfolgt eine Dateisplittung nach Wirtschaftsjahr.

6.3.3 Dateisplittung

[1] Bei einer Dateisplittung im Bereich der Entgeltbuchhaltung nach Arbeitnehmeranzahl ergibt sich am Beispiel eines Betriebes mit 600 Arbeitnehmern (jeweils Datensatzpaare) im Prüfzeitraum unter Anwendung der maximalen Arbeitnehmeranzahl (500) pro Datei die nachfolgende Konstellation. Es wären bspw. auch zwei Dateien mit jeweils 300 Arbeitnehmern oder drei Dateien mit jeweils 200 Arbeitnehmern möglich.

Entgeltbuchhaltung

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 1

KENNZSEKO = N

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 2

KENNZSEKO = J
1 DSKO 1 DSKO
1 bis n DSAG  
0 bis n DSEK  
0 bis n DSBN  
500 DATENSATZPAARE DSAN + DSLA 100 DATENSATZPAARE DSAN + DSLA
1 NCSZ 1 NCSZ

[2] Bei einer Splittung nach Zeiträumen sind in der jeweils ersten Datei die Stammdaten für den gewählten Zeitraum zu liefern. Unter Berücksichtigung des vorgenannten Beispiels ergibt sich bei einer kalenderjährlichen Aufteilung und einem Prüfzeitraum von vier Kalenderjahren folgender Sendungsaufbau.

Entgeltbuchhaltung
Jahr 1 Jahr 2

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 1

KENNZSEKO = N

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 2

KENNZSEKO = N

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 3

KENNZSEKO = N

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 4

KENNZSEKO = N
1 DSKO 1 DSKO 1 DSKO 1 DSKO
1 bis n DSAG   1 bis n DSAG  
0 bis n DSEK   0 bis n DSEK  
0 bis n DSBN   0 bis n DSBN  

500

DATENSATZPAARE

DSAN + DSLA

100

DATENSATZPAARE

DSAN + DSLA

500

DATENSATZPAARE

DSAN + DSLA

100

DATENSATZPAARE

DSAN + DSLA
1 NCSZ 1 NCSZ 1 NCSZ 1 NCSZ
Entgeltbuchhaltung
Jahr 3 Jahr 4

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 5

KENNZSEKO = N

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 6

KENNZSEKO = N

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 7

KENNZSEKO = N

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 8

KENNZSEKO = J
1 DSKO 1 DSKO 1 DSKO 1 DSKO
1 bis n DSAG   1 bis n DSAG  
0 bis n DSEK   0 bis n DSEK  
0 bis n DSBN   0 bis n DSBN  

500

DATENSATZPAARE

DSAN + DSLA

100

DATENSATZPAARE

DSAN + DSLA

500

DATENSATZPAARE

DSAN + DSLA

100

DATENSATZPAARE

DSAN + DSLA
1 NCSZ 1 NCSZ 1 NCSZ 1 NCSZ

[3] Im Bereich der Finanzverwaltung ergeben sich am Beispiel von 30 relevanten Konten in einem Prüfzeitraum von vier Jahren, wobei hier ein Wirtschaftsjahr einem Kalenderjahr entspricht, folgende Dateien.

Finanzbuchhaltung
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 1

KENNZSEKO = N

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 2

KENNZSEKO = N

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 3

KENNZSEKO = N

1 VOSZ mit

VFMM = AGBPL

DTNR = 4

KENNZSEKO = J
1 DSKO 1 DSKO 1 DSKO 1 DSKO
3...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge