[1] Die Krankenkasse wird im Verfahren durch die Betriebsnummer der Krankenkasse identifiziert. Dieses achtstellige, numerische Ordnungskriterium ist von den Krankenkassen und Hochschulen in den Meldungen anzugeben.

[2] Die Campus Management Systeme nutzen hierfür die Beitragssatzdatei der GKV, in der alle gültigen Betriebsnummern der Krankenkassen enthalten sind. Die Beitragssatzdatei wird von den Krankenkassen fortlaufend gepflegt und bei Änderungen aktualisiert den Campus Management Systemen in maschineller Form unter https://beitragssatz.itsg.de zur Verfügung gestellt.

[3] Eine Änderung der Betriebsnummer der Krankenkasse kann durch eine Krankenkassenfusion eintreten. Derartige Änderungen werden den Hochschulen über die Beitragssatzdatei angezeigt. In diesen Fällen ist ab dem Zeitpunkt der Änderung von der Hochschule bei nachfolgenden Meldungen ausschließlich die neue Betriebsnummer der Krankenkasse zu verwenden. Dies gilt auch bei rückwirkenden Korrekturen von Meldezeiträumen durch die Hochschule vor dem Zeitpunkt der Krankenkassenfusion.

[4] Zu beachten ist, dass sich aufgrund einer Krankenkassenfusion die Zuständigkeit innerhalb der Annahmestellen verändern kann. Diese Änderungen werden gleichermaßen in der Beitragssatzdatei dargestellt.

[5] Wechselt der Studierende während des Studiums die Krankenkasse, wird der Hochschule dieser Krankenkassenwechsel gemeldet. Für Meldezeiträume ab dem Zeitpunkt des Wechsels ist von der Hochschule ausschließlich die Betriebsnummer der neu gewählten Krankenkasse zu nutzen.

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