Rz. 57a

Besorgt sich ein Gläubiger im Vorfeld einer anstehenden Vollstreckungsmaßnahme einen Grundbuchauszug, sind die Kosten für den Grundbuchauszug als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung i. S. v. § 788 Abs. 1 ZPO anzusehen (AG Flensburg, Beschluss v. 19.7.2016, 51 M 859/16 – Juris); auch wenn die Vollstreckung wegen späterer Befriedigung durch den Schuldner unterbleibt (OLG Karlsruhe, JW 30, 729)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge