Zwischen

..................................................

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und

..................................................

- nachfolgend Arbeitnehmer/in genannt -

wird folgende

Gewinnbeteiligung

vereinbart:

Neben dem laufenden Gehalt erhält Herr/Frau .................... einmal jährlich eine Gewinnbeteiligung (Tantieme), solange die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens sich nicht verschlechtern und dies zulassen, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

  1. Tantiemenberechnung

    Bemessungsgrundlage der Tantiemenberechnung ist der vorläufige Jahresüberschuss (nach Gewerbesteuer), soweit er den Sockelbetrag von .................... EUR übersteigt. Der Sockelbetrag ist nicht tantiemepflichtig.

    Nicht tantiemepflichtig ist weiter der Ertrag aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, und zwar auch dann nicht, wenn der Ertrag hieraus in eine steuerfreie Rücklage eingestellt und diese Rücklage später übertragen oder aufgelöst wird.

    Soweit der vorläufige handelsrechtliche Jahresüberschuss durch die Bildung von freien Rücklagen oder Zuführung zu bestehenden freien Rücklagen gemindert worden ist, ist dieser Betrag dem vorläufigen Jahresüberschuss, ggf. nach Gewerbesteuer, wieder hinzuzurechnen.

    Soweit der vorläufige Jahresüberschuss durch die Auflösung von freien Rücklagen erhöht worden ist, ist die Bemessungsgrundlage für die Tantieme um diesen Betrag zu kürzen.

    Von dem den Sockelbetrag ggf. korrigierten übersteigenden Betrag erhält Herr/Frau .................... %, höchstens aber einen Betrag in Höhe von .................... EUR.

    Spätere Änderungen des Jahresüberschusses haben auf die Höhe der Tantieme keinen Einfluss, wobei es auf den Grund für die Änderung nicht ankommt.

    Zum Nachweis der Richtigkeit der Berechnung der Tantieme genügt die schriftliche Erklärung des jeweiligen steuerlichen Beraters des Unternehmens. Der Inhalt dieser Erklärung erstreckt sich darauf, dass die Tantieme den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und auf der Grundlage der maßgeblichen Positionen richtig berechnet worden ist. Zu einer weitergehenden Rechnungslegung ist das Unternehmen nicht verpflichtet.

  2. Fälligkeit

    Die Tantieme wird am Ende des Monats fällig, der auf denjenigen Monat folgt, in dem die Bilanz nach den gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen festgestellt ist bzw. festzustellen ist.

  3. Abschlagszahlungen

    Das Unternehmen kann - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - auf die voraussichtliche Tantieme Abschlagszahlungen leisten.

  4. Arbeitsunfähigkeit

    Im Fall der Erkrankung des tantiemeberechtigten Mitarbeiters/der tantiemeberechtigten Mitarbeiterin mindert sich die Tantieme für jeden vollen Monat, für den kein Anspruch auf Arbeitsentgelt bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht, um 1/12.

  5. Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Ruht das Arbeitsverhältnis im Geschäftsjahr zeitweise aufgrund unbezahlten Urlaubs des tantiemeberechtigten Mitarbeiters/der tantiemeberechtigten Mitarbeiterin oder aus sonstigen Gründen (z. B. Elternzeit), wird die Tantieme für den gesamten Ruhenszeitraum anteilig gekürzt.

  6. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

    Scheidet Herr/Frau .................... im Laufe eines Geschäftsjahrs aus den Diensten des Unternehmens aus, wird die Tantieme nach dem Zwölftelungsprinzip anteilig für die Dauer der Beschäftigungszeit zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt.

  7. Laufzeit der Tantiemenregelung, Kündigung

    Die Tantiemenregelung gilt zunächst für den Zeitraum bis zum .................... Sie verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht von der Geschäftsführung gegenüber allen nach diesem Vertragsmuster begünstigten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Wirtschaftsjahrs gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Auf das Schriftformerfordernis kann nicht verzichtet werden. Eine Nichtbeachtung führt zur Unwirksamkeit entsprechender Regelungen. Ausgenommen hiervon sind Individualvereinbarungen i. S. d. § 305b BGB.

  8. Ausschluss des Anspruchs

    Dem/Der tantiemeberechtigten Mitarbeiter/in ist bekannt, dass er/sie keinen Anspruch auf die Tantieme für die Zeit nach dem .................... hat, wenn das Unternehmen von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht.

..................................................
Ort, Datum
.................................................. ..................................................
Arbeitgeber Arbeitnehmer

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