Fremdgeschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinn und unterliegen mit ihren Bezügen dem Lohnsteuerabzug.

Kein Lohnzufluss durch Einzahlung auf Arbeitszeitkonto

Einzahlungen auf einem Zeitwertkonto zugunsten des Fremdgeschäftsführers einer GmbH führen dann nicht zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn die Beträge in die von der GmbH abgeschlossene Rückdeckungsversicherung eingezahlt werden und der Geschäftsführer bis zur Freistellungsphase keinen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme hat (Gutschriften auf dem Wertguthabenkonto).[1]

Die Überlassung eines Motorrads an den Geschäftsführer einer GmbH, deren Alleingesellschafter sein Sohn ist, führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.[2]

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