Wandelschuldverschreibungen werden von Aktiengesellschaften ausgegeben. Sie setzen nach § 221 Ab. 1 Aktiengesetz einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung voraus. Unterschieden werden zwei Formen, beide werden meist im Zusammenhang mit einer bedingten Kapitalerhöhung aufgelegt:

  • Wandelanleihe: Sie ist eine Schuldverschreibung, die der Mitarbeiter erwirbt. Dafür wird ihm das Recht eingeräumt, sie innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt in Aktien des Unternehmens umzutauschen. Es muss festgelegt werden, wie das Umtauschverhältnis definiert wird, d. h. wie viele Aktien pro Anleihe umgetauscht werden, wann die Aktien erworben werden können und wie hoch der Zinssatz ist. Der Gewinn für den Arbeitnehmer ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis für die Anleihe und dem Kurs der Aktie bei Umtausch. Wird keine Umwandlung vorgenommen, hat der Inhaber der Anleihe einen Anspruch auf Tilgung und auf die vereinbarten Zinsen.
  • Optionsanleihe: Hier gibt der Mitarbeiter dem Unternehmen ein verzinsliches Darlehen und erhält dafür unter bestimmten Bedingungen und zu einem festgelegten Kurs ein Bezugsrecht auf Aktien des Unternehmens. Die Bedingungen können z. B. eine Ausübungssperre oder eine Frist sein, in der ausgeübt werden darf. Der Gewinn für den Arbeitnehmer ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis für die Anleihe und dem momentanen Kurs der Aktie bei Umtausch.

Beide Modelle erfordern ein Eigeninvestment der Mitarbeiter. Das Risiko ist allerdings gering, da der Mitarbeiter als Darlehensgeber auch ohne den Umtausch der Wandelanleihe bzw. ohne die Ausübung der Optionsanleihe Anspruch auf Tilgung und Zinszahlungen hat.

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