Das Mitarbeiterdarlehen ist eine relativ einfache und verständliche Beteiligungsform. Der Mitarbeiter stellt seinem Unternehmen ein Darlehen in Höhe eines bestimmten Geldbetrages für einen definierten Zeitraum zur Verfügung und erhält dafür Zinsen. Dabei kann entweder ein fester Prozentsatz vereinbart werden oder eine Verzinsung, deren Höhe vom Ergebnis des Unternehmens abhängt (partiarisches Darlehen). Eine mögliche Variante wäre, die Zinsen an die Umsatzrendite zu koppeln. Das Darlehen wird zum Fremdkapital der Firma und durch eine Bankbürgschaft vor Verlust geschützt. Die Zinserträge sind für den Arbeitnehmer steuerpflichtige Kapitalerträge, der Arbeitnehmer kann aber durch einen Freistellungsantrag befreit werden. Der Mitarbeiter erhält keine Informations- und Kontrollrechte.

Dieses Modell ist sehr einfach zu handhaben und für alle Unternehmen unabhängig von der Rechtsform anwendbar. Das Unternehmen kann sich auf diese Weise Fremdkapital beschaffen bzw. seine Liquidität erhöhen. Gleichzeitig kann der Mitarbeiter, so weit gewünscht, am Gewinn beteiligt werden. Der Mitarbeiter trägt aufgrund der Bürgschaft kein Risiko.

Mitarbeiterguthaben hingegen sind eine auf lange Sicht ausgelegte besondere Form der Mitarbeiterbeteiligung. Sie werden nicht durch Einzahlung, sondern ausschließlich durch Umwidmungen von Sonderzahlungen begründet. Anstatt Erfolgsbeteiligungen auszuschütten, wird der auszugebende Betrag in Guthaben umgewandelt und auf ein firmeninternes Guthabenkonto eingezahlt. Diese Einlagen werden entweder fest oder erfolgsabhängig verzinst. So bleibt das Kapital dem Unternehmen bis zum Auszahlungszeitpunkt erhalten. Erst dann muss das geschaffene Beteiligungskapital durch den Begünstigten versteuert werden und die Sozialversicherungsbeiträge werden fällig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge