Eine frühzeitige und gute Information über die psychische Gefährdungsbeurteilung ist notwendig. Führungskräfte sollten von Anfang an informiert und idealerweise als Mitglied der Arbeitsgruppe/Steuerungsgruppe in den Prozess einbezogen werden, Beschäftigte spätestens, wenn eine Datenerhebung an ihrem Arbeitsplatz stattfindet (z. B. bei Beobachtung) oder sie sogar eingebunden werden (z. B. bei Befragungen). Eine Information sollte sowohl schriftlich durch Aushang als auch in persönlicher Form durch Führungskräfte und Betriebsrat erfolgen. Letztere hat den Vorteil, dass Beschäftigte die Information auch wirklich wahrnehmen und sie zudem Fragen stellen können. Eine Sensibilisierung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung auf allen Ebenen schafft Vertrauen und Akzeptanz, was gerade in diesem Themengebiet elementar wichtig ist.

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