Rz. 128

Die zeitliche Zurechnung (Periodenabgrenzung) ist in § 11 EStG (Zuflussprinzip) geregelt (§ 11 EStG Rz. 4). Nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ist der Zufluss ferner ein Tatbestandsmerkmal des Einnahmebegriffs (Rz. 55).

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