Rz. 204a

Abs. 59e regelt, dass die Ermächtigung zur Gestaltung von Formularen im Zusammenhang mit dem körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren mit dem Außerkrafttreten des Anrechnungsverfahrens endet (zu diesem Zeitpunkt Rz. 15).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge