Rz. 2

§ 37b Abs. 1 EStG regelt die Pauschalierungsmöglichkeit bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an alle Personen bis auf Arbeitnehmer des Stpfl. § 37b Abs. 2 EStG übernimmt die Pauschalierungsgrundsätze des Abs. 1 für Arbeitnehmer des Stpfl., schließt aber die Pauschalierung für bestimmte Fälle aus. § 37b Abs. 3 EStG regelt die Abgeltungswirkung der Pauschalsteuer auf die Zuwendung. Der Zuwendende muss die Steuer übernehmen und den Zuwendungsempfänger hierüber unterrichten. § 37b Abs. 4 EStG regelt die Anmeldung und Abführung der als LSt geltenden Pauschalsteuer und die Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA sowie die Zuständigkeit bei mehreren Betriebsstätten.

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