Eine freiwillige Pflegeversicherung gibt es nicht. Freiwillig krankenversicherte Mitglieder sind zur Pflegeversicherung pflichtversichert.[1]
2.1 Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht
Bei Nachweis eines entsprechenden Pflegeversicherungsschutzes durch eine private Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Pflegeversicherungspflicht befreien zu lassen.[1]
2.2 Beiträge
Die Beitragsbemessung zur sozialen Pflegeversicherung folgt den entsprechenden Regelungen der Krankenversicherung.[1] Der Beitragssatz beträgt 3,40 %[2]; Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 %[3]. Seit dem 1.7.2023 reduziert sich der Beitragsanteil des Mitglieds um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte für jedes Kind ab dem 2. bis zum 5. Kind unter 25 Jahren (Beitragsabschlag).[4]
2.3 Beitragszuschuss
Für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer besteht Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss[1] zum Pflegeversicherungsbeitrag.
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